Schlesische Stammlinie der Familie Hoffmann

Besiedlung unter den Piasten

 
Heinrich I. und Hedwig (Quelle: Bildzitate aus: Gesch. Schl.,S.552, Nr.6.  

Kartenzitat, ebenda, s.100) s. Lit.

Die vielen Verbindungen der Piasten zum Röm.- Dt. Reich, darunter auch die ehelichen Verbindungen, lassen bei der Besiedlung Schlesiens die deutschen Siedler sehr stark ins Blickfeld der Piasten treten.

Die piastisch-polnischen Herzöge verstanden ihr Land als Siedlungsland.

Es gehörte grundsätzlich dem Landesherrn, der es als Lehen an Klöster, Orden oder Vasallen vergab.

Der Piastenherzog Heinrich I. verlieh z.B. „einen geschlossenen Komplex von insgesamt 1250 Hufen(20-30 000 ha) an die schlesischen Klöster Leubus, Trebnitz und Naumburg sowie an den Templerorden mit der Anweisung, Dörfer mit 50 und Grangien (klösterliche Wirtschaftshöfe der Zisterzienser) mit 15 Hufen anzulegen.“ (Herrmann, s. Lit.)

Der Besitz der Templer ging nach deren Auflösung 1312 an die Johanniter über, so das Konzil von Vienne 1312 durch eine Bulle Papst Clemens V., was 1319 durch Papst Johannes XXI. bestätigt wurde. [Der Schatz der Templer, wie im Fernsehen gezeigt, war ihr Besitz, der an die Johanniter überging.]

Ältere urkundliche Lokationsnachrichten sind für Leubus und Liegnitz schon im Jahr 1175 und zuvor belegt.

In den Klosterdörfern um Trebnitz wurden um 1204 bereits herzogliche Kmetonen (Siedler) als Bauern eingesetzt. Hier finden sich vorwiegend polnische Namen. Außerdem der Name Prus.

Heinrich I. sprach von den Siedlern bei Nimptsch als von „nostris Theutonicis“ (1210), „unsere(n) Deutschen“. Diese gehörten also in die Phase der ersten Besiedlung und sie wohnten in der familienrelevanten Gegend in der Nähe von ReichenbachPeilau und Kittelau (Qu. s. unten).

Gefördert wurde die Besiedlung durch den Piastenherzog Heinrich I. (1201-1238), den Sohn Boleslaws des Langen, und Heinrichs Gemahlin Hedwig von Andechs (eine Deutsche).

Sie wurde die Schutzheilige Schlesiens.

Heinrich I. bestätigte also schon 1230 in einer Urkunde des Klosters Kamenz, dass 150 große Hufen (3750 ha) nach deutschem Recht ausgesetzt werden durften. Es gab im Nimptscher Kastellanbereich eindeutig große, also fränkische Hufen: „ eius dictus mansos iure Teuthonico locare prout omnibus Teuthonicis in Pilawa (Peilau) et alliis villis locatis concessimus…" (diese genannten Hufen nach deutschem Recht zu gründen haben wir zugestanden, allen Deutschen in Peilau und anderen Dorfgründungen).

Von den Siedlern spricht er als von "nostris Theutonicis circa Pilawam…" [unseren Deutschen um Peilau (1230)].

Adlige Familien und Klöster waren in die frühe Besiedlung des Nimptscher Bereichs mitbestimmend einbezogen, wie die von Pogarell, von Tschammer/Schiltbergvon Stosch, von Nimptsch, von Reichenbach, von Czirn, von Senitz, von Borsnitz, von Niemitz und andere, die dort Besitz hatten (s. Anhang).

Die deutschen Siedler kamen natürlich mit ihren deutsch-rechtlichen Erfahrungen und wollten den Zehnt nach deutschem Recht mit Geld und Maß und nicht als Feldzehnt abgleichen. Für die Bauern konnte bei besserer Ernte so kein Mehrwert, wie bei der Kornabgabe, die an ein Maß (Scheffel) gebunden war, entstehen. Auch war Ernteverzug möglich. Zu den Abgaben gehörte auch das Messkorn, das an den Ortspfarrer abgegeben wurde; also die Scheffel Roggen, Hafer und Weizen (Dreikorn i. d. R.), von der Hufe.

Den Zehnt mit Geld abzugleichen, war für die Siedler besser kalkulierbar.

Vereinzelt konnte Heinrich I. schon 1227 die Umwandlung des Zehnten in Geld, eine Viertelmark pro Hufe, bestimmen.

Der Kleinzehnt (decima minuta) (Blutzehnt, wie Schweineseiten u.ä. Viehabgaben) war mindestens nach 1250 für deutsche Siedler lokal oft Praxis („den uns die Deutschen zu zahlen pflegen“-„Minutam eciam decimam, quam nobis…Teutonici solvere consueverunt…" (Menzel, Lokationsurkunden, S.243, Anm. 474 –Anders Gesch. Schlesiens, S.275; die meint, dass die Viehabgabe bei den zu deutschem Recht angesetzten Slawen oft erhalten blieb, was nicht urkundlich gedeckt ist!)

Der Zehnt war im Reich längst auf das Vieh erweitert worden und natürlich auch in Polen Praxis.

Zum polnischen Recht zählte eine grössere Abhängigkeit von der Herrschaft und diverse Dienste (Roboten) für die Herrschaft (Herzog Boleslaw befreit die Besitzungen der Johanniter von Thincz (Gr. Tinz), Thinczia Michaelis (Klein Tinz) und Raszinivicz (>Rosswitz<) vom poln. Recht, vulga genannt zcuda, durch welche sie wegen der schweren Lasten gedrückt werden und gestattet denselben den Genuss des dt. Rechts 18. Januar 1306, (CDS T. 16, Urk. Nr. 2877, S.85/6)

Das poln. Recht kann aber nur Zeit bezogen sehr differenziert erfasst werden und einige Elemente sind auch im früheren fränkischen Recht vorhanden.

Darum sind folgende Dienste (angarien) nur beispielhaft aus mehreren

Last- und Frondiensten aufgeführt:


Quelle: Sachsenspiegel-online.de

Prowoz, Prewod (Fuhr-und Spanndienste), Spanndienste gab es in dt. Recht natürlich auch.

stroza (Wachgeld, und Verpflichtungen bei Burg- und Staßenbau),

presseca (Instandhalten von Grenzverhauen, Verteidigungsdienste)

stan (Herbergungspflicht bei Anwesenheit des Herzogs und seiner Begleiter)

und

die polnischen Abgaben (perangarien) waren z.B. folgende:

podworowe (herzogliche Abgabe,―Hofegeld―),

poradlne (Pflugsteuer – das Recht pflügen zu dürfen) (CDS 1254)

s.o.

und weitere spezifischen Naturalabgaben

wie Fellzehnt, Honigzehnt, Gartenzehnt und

 

Garbenzehnt oder Feldzehnt, der nach Kornschnittanzeige durch den Bauern, von einem Vertreter des Grundherrn gezeichnet wurde (jede zehnte Garbe), was innerhalb einer Woche geschehen sollte (Menzel, Lokationsurkunden, S.243).

s.o.

Heinrich I. unterstützte die Möglichkeit der deutsch-rechtlichen Besiedlung und erkannte schnell, dass er von besiedeltem Bauernland nach deutschem Recht mehr Gewinn erzielen konnte als aus unbesiedelten Wäldern.

Er änderte wohl auch deshalb seine Abgabenordnung von den bisher geleisteten Fellen

(z.B. Eichhörnchen/Feh)-(polnisches Recht)

in Kornablieferungen (Mitterauer, S.59) (deutsches Recht).

Solche Fellabgaben und -verkäufe wurden am Gestühl der Rigafahrer (Stralsund,Nikolai) dargestellt.Siehe Anhang -Literatur, Bildnachweis 12. 

Dass Heinrichs Grafen den Siedlungsprozess unterstützten, sei am Beispiel der Grafen von Michelau–Pogarell angeführt:

1242 wurde Boguzlaus (Nachfahre Jaroslaus’) als Kastellan in Nimptsch erwähnt.

1243 erhielt er die Befugnis “zu welchem Rechte er wolle“ ein Gut auszusetzen.

Dies belegt, wie die Grafen sich an der Besiedlung beteiligten.

Der Name ist manchmal auch eingedeutscht und latinisiert aufgeführt (1272 als Janusius <der Jüngere> von Michelsau, auch Michelau-Pogarell 1274).

Hier zeigten die slawischen Grafen, dass sie die Sprache allein nicht als kennzeichnend für sich und ihren Herrschaftsbereich ansahen. Die deutsche Form des Namens verdeutlichte ihre Verknüpfung mit dem Hlg. Röm Reich. Es gab aber auch umgekehrt Slavisierungen, z.B. mit der Endung „ko" (Veit:Wytko). Gleichzeitig blieb die slavische Namensform (Bogussius dictus de Pogarell, Sohn des Predlai de Michelow 1276) erhalten.

Wir würden dies heute für einen Europäisierungsprozess halten. Dieser machte den damaligen Fürsten keine Probleme. Heute gibt es diesbezüglich noch immer polnische und deutsche Ressentiments. Mitte des 13. Jh. wurde Graf Jannussius (Janusz) de Michalov als Kastellan von Nimptsch genannt. Er gehörte zu den Beratern Heinrich III. und wurde zwischen 1251 und 1275 mehrfach verzeichnet, als Unterschenk, als Hofrichter („milites de Michalov judices Communiter arbitramur" (955 CDS T.2), meistens als Zeuge (Cod. Dipl. Silesiae).

 Beispiele aus Urkunden sprechen für sich:

Im Jahr 1253 durften z. B. Rodebauern zinsfrei mit ihrem Ackergerät (bowart) das herzogliche Land passieren (CDS).

Die Zinsfreiheit wäre nicht gewährt worden, wenn man die Siedler nicht gewollt und gebraucht hätte.

So wurden am 6.Febr.1254 z.B. bei Schweidnitz 200 fränkische Hufen (5000 ha) nach deutschem Recht ausgesetzt.

Am 8. März 1254 wurde in Neisse in einer bevorzugten Belehnung beurkundet:

„…Auch wird ihnen der kleine Zehnte, welchen die Deutschen dem Bischofe zu entrichten pflegen, erlassen…“ (CDS).

1255 am 17.Oktober hieß es in einer Urkunde. “…Alle Höpfner stehen nur vor dem Herzoge zu Recht und sind in seinem ganzen Lande zollfrei…“(CDS).

Mit der Zeit setzte sich unter Heinrichs Nachfahren die deutsch-rechtliche Besiedlung endgültig durch, wozu im Übrigen auch die Freiheit der Person, die freie Vererbung, die Freizügigkeit und die freie Gattenwahl gehörten.

„Umgekehrt fanden auch auf dem Wege der Rezeption, teils von Anfang an , teils im Laufe der Zeit, auch einzelne polnischrechtliche Elemente (s.o.) hier und da Eingang ins deutsche Recht vornehmlich umgesetzter Orte, insbesondere alte Dienstpflichten und Abgaben“ (Menzel, S.230).

“Wo mittels Rodung Neuland erschlossen wurde und somit keine Rücksicht auf die bereits ansässige slawische Bevölkerung genommen werden musste, kam es von vornherein zu einer großzügigeren Gestaltung der Siedlungen.“ (Slawen in Deutschland, AV Berlin 1985)

Nachstehend finden wir eine schöne Abbildung, die das Besiedlungsgeschehen gut verdeutlicht.


(Internetrecherche.Sachsenspiegel-online.de) Bauern bei der Besiedlung

Das erste Bild zeigt die besondere Situation in den Ostsiedelgebieten. Neue Dörfer ‘von wilder Wurzel‘ wurden gegründet, indem ein vom Herzog oder Grafen oder sonstigen Grundherren beauftragter ‘Lokator‘ einen geeigneten Platz aussuchte und vergab.

Die zukünftigen Siedler rodeten dort das Land, machten es urbar und bauten die ersten Hütten und Häuser. Links oben im Bild wird die Übergabe der Gründungsurkunde an den Lokator gezeigt.

Der Lokator trägt im Unterschied zu den Bauern und Landsassen eine besondere Kopfbedeckung, die ihn als so genannten Bauernmeister/ (Erbscholtiseibesitzer/Schlesien)/ Schulzen auszeichnet.

Die untere Abbildung illustriert das Dorfgericht dessen niedere Gerichtsbarkeit der Bauernmeister ausübt. Dargestellt ist hier eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen siedelnden Deutschen [längere Haartracht und horizontale Wicklung der Beinbänder], die ihre Urkunde vorlegen, und einem slawischen Siedler [mit den schräg gewickelten Beinbändern und kürzeren Haaren], der mit dem Griff an die linke Hand die Vertragslage nicht bestätigen will oder kann. Die Siedler anerkennen wie der Bauermeister die Vertragslage mit erhobenem Finger. Der Bauermeister akzeptiert mit seiner Rechten den Vertrag und weist mit der linken Hand den Slawen auf die Rechtsgrundlage des Vertrages hin. 


(  Internetrecherche 16.12.2011 ,  http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Saint_Hedwig%27s_family.jpg?uselang=de)

Auf dem obigen Bild sehen wir die Fürsten, die wesentlich zur Besiedlung Schlesiens beigetragen haben. (Auf dem Thron Heinrich I. , rechts daneben Heinrich II., links Gertrud, die Trebnitzer Äbtissin.)

Heinrich II. (1238-1241) erlaubte 1240 dem Kloster Trebnitz auf seinem Gut Wrozna (Protzan – heute Zwrocona) Deutsche anzusiedeln (W.Kuhn, s.o.).

Bei der Abwehr der Mongolen fiel Heinrich II., der hoffnungsvolle Piastenspross, mit vielen ihn unterstützenden Templern , Johannitern  und Deutschordensrittern , also Rittern des Reiches, 1241 bei Wahlstatt in der Nähe von Liegnitz. Auch hier wird wieder die Verbindung der Piasten zum Heiligen Römischen Reich sichtbar.

Während der Mongoleneinfälle um 1241 wurde die Bevölkerung dezimiert.

Obwohl die Mongolen die Schlacht gewannen, zogen sie sich aus im Mongolenreich begründeten Ursachen (vermutlich der Tod eines Herrschers) wieder zu ihrem Hauptheer nach Ungarn zurück.

Häufig wurde darin ein Sieg der vereinten polnisch-deutschen Ritterheere gesehen, die mit Sicherheit tapfer gekämpft hatten.

Unter den Söhnen Heinrich II. wurde Schlesien in mehrere Herzogtümer geteilt.

1248 entstanden durch Erbteilungen in Niederschlesien die Teilherzogtümer Breslau, Liegnitz und Glogau.

Solche Teilungen führten dazu, dass Schlesien mehr und mehr zersplitterte.

Eine sehr starke Besiedlungsphase mit erheblicher Einwanderung (1245 -1275) folgte unter Heinrich III. und seinen Verwandten nach.

Die Mitte des 13. Jh. gekommenen ca. 200 000 Zuwanderer glichen die Bevölkerungsverluste nach der Mongolenschlacht schnell aus.

Breslau und weitere Gebiete, wie Frankenstein, Nimptsch u.a. kamen an Heinrich III. (bis 1266, dann an dessen Bruder Wladislaus und 1270/3 an Heinrich IV.)

Schlesienkarte in polnischer Darstellung aus dem 13. Jahrhundert.

Mit den Farben sind die Herrschaftsbereiche (Regionen) der Fürsten bezeichnet.

Im hellbraun gekennzeichneten Gebiet lebten unsere Vorfahren.

GelbWladislaw von OppelnLilaBoleslaw II. RogatkiHellgrünKonrad I. von GlogauHellblauMikolai I von Opawa/Troppau Rot: Boleslaw in den Jahren 1251-1271 (bis 1251 Konrad und ab 1271 Rogatki);

HellbraunHeinrich III. bis 1266; 1266-1270 Wladislaw; und Heinrich IV. ab 1270-1290

Am 22.02. 1255, also zu Zeiten Heinrichs III., wurde beurkundet: “…und die Ansiedler sollen 6 Jahre durch des Herzogs Lande zollfrei Handel treiben dürfen…“ (CDS).

Als Heinrich III. starb, hinterließ er seinem Sohn, Heinrich IV„das ganz vorzüglich besiedelte Breslauer Land“, um das dieser „wegen seines Reichtums infolge der Besiedlung“ beneidet wurde(Gesch. Schlesiens, S.118)

Aus Tannhäuser VI

"Uz polonlande ein fürste wert,

des wil ich niht vergezzen.

vro Ere sin zallen ziten gert,

diu hat in wol besezzen, 

Herzogen Heinrich eren rich,

von Pressela genennet,

den wil ich loben sicherlich, 

min zunge in wol ekennet.

Her er tusent fürsten gout,

seit man in tiutschen richen,

daz vergebe sin milter muot

und taet es willeclichen.   

Nach Joachim Bumke, Mäzene im Mittelalter C.H. Beck1979,s.572

Heinrich IV. als Minnesänger (Bildzitat nach der Manessischen Handschrift)

Testament des Herzogs Heinrich IV. (Auszug)
*Originaltext der Ersterwähnung von Gr. Kniegnitz u.a. Dörfern aus dem Jahre 1290
„Ad sustentationem autem monialium predictarum mandamus per heredem nostrum predictum ducem Glogovie assignarie mille marcarum reditus in his villis videlicet Knegenicz et Senicz, Panthenow, necnon omnia bona, que dominus Bernhardus Misnensis ecclesie major prepositus noster cancellarius…tenuit et possedit…videlicet villam Malewicz prope Bregam,Iordansmol,Olesna, Heydenrichsdorph Thomicz in terretorio Nympcz preterea villam Wulebrucke prope Rychenbach…"(SUB)
Weitere Verfügungen des Herzogs im Zusammenhang mit den Kreuzherren und den Dörfern sind ebenfalls in der Urkunde verzeichnet.
Der Herzog verfügte also testamentarisch, durch seinen Erben, den Fürsten von Glogau1000.- Mark zum Unterhalt frommer Stiftungen zahlen zu lassen, eine erhebliche Summe damals. Die Dörfer Senitz und Gr.Kniegnitz, wie die anderen genannten Dörfer, wozu auch noch Jenkwitz, Ratay, Koselitz und Schmarsau gehörten, sollten die Summe von 1000 Mark für den Fürsten decken. Genannt wurden also 13 Dörfer, die die „mille marcarum" (Originaltext siehe oben) zu erbringen hatten.
Es ging um den Unterhalt der Klosterstiftung seiner fürstlichen Vorfahren, nicht um ein neues Kloster; eher um Erhalt und Erweiterung mit ca.100 Nonnen und 20 Familiares des bestehenden Klosters (Familiares waren Verwaltungskräfte, die im Kloster lebten und für die in Klausur lebenden Nonnen, die das Kloster nicht verlassen durften, die Außenvertretung übernahmen). Auch das Kreuzherrenstift mit der St. Matthiaskirche wurde bedacht.
(Schlesisches Urkundenbuch, Bd. 5).


Probst zu Meißen Bernhard von Meißen

war damaliger Lehnsbesitzer von Jordansmühl, Langenöls, Heidersdorf und Thomitz.

1276 war er Propst des Domstifts Meißen.
Indessen hielt er sich nur selten in Meißen auf, sondern lebte mindestens seit 1279 als Kanzler am Hofe Herzog Heinrichs IV. von Breslau, der ihm neben der Pfarrei zu Brieg noch oben genannte Dörfer als Pfründe ausgereicht hatte (Vgl.Angaben aus Dr. Eisert, Kloster Leubus als Grundherr in Heidersdorf und Langenöls, vermittelt durch A. Gerber, dem hier besonders gedankt sei). Er war aus dem Hause Kamenz und Kanzler des Herzogs.
Nach dem Tod Heinrichs war Bernhard von Meißen in Diensten des Böhmenkönigs Wenzel erfolgreich.


Am 27. Juni 1292: Bernhard (v.Camenz) Dompropst zu Meissen und Heidenreich, Abt von Sedlecz haben das Prager Franziskushospital der Kreuzherren revidiert.
Visitator für den Papst war er auch im Kreuzherrenstift Prag, das damals fast Regel los lebte.


1293 wurde er Bischof von Meißen und starb 1296.