Schlesische Stammlinie der Familie Hoffmann

 

Johann Christoph Hoffmann   
* 9.03.1755 in Gr.Kniegnitz
+ 1.02.1814(Nervenfieber)(alter Begriff für Thyphus)
°°12.09.1781 in Strehlen
Anna Maria Materne * 2.04.1761 in Karzen
+ 10.11.1813 in Gr. Kniegnitz
(bösartiges, hitziges Nervenfieber)

Beide waren Cousin und Cousine 2.Grades.
Erbfreigutsbesitzer und Polizeischolz (Preußen) in Gr. Kniegnitz von 1780-1814!
Das Gut war 5 Hufen groß, wovon 3 frei und 2 dienstbar waren. Noch hatte er das Recht freier Schaftrift auf den Bauernäckern. Dieses Recht wurde noch 1828 am 2.September im Grundbuch erwähnt. Hier sieht man wiederum altes Erbschulzenrecht bei der Familie Hoffmann. "Der Viehzucht wurde besonders auf Herren- und Scholzenhöfen Aufmerksamkeit geschenkt, da das aufkommende Wollgewerbe Absatz versprach". (S.339-345, Gesch.Schlesiens),(vgl. auch Wollmarkt in Breslau s.u.).
Gr. Kniegnitz hatte nach Zimmermann 48 Garnspinner.
Johann Christoph war auch Besitzer des Niederbrauhauses, das er 1800 an seinen ältesten Sohn Johann Christian mit Rückkaufrecht verkaufte und das wegen dessen Tod wieder an ihn fiel. Ebenfalls besaß er zwei Häuser auf der so genannten Ventes halben Hufe (Bauer Fents halber Hufe) und Ackers nebst Garten, wofür noch bis 1830 zu zinsen war und zwar jährlich an Martini. Ein Haus wurde 1817 an Winkler verkauft.
Der Gerichtsschulze hatte eine andere Funktion als bisher, denn die Nebengerichtsfunktionen wurden aufgehoben. Es blieben Polizeifunktionen. (Er hatte also die polizeiliche Exekutive. Diese war nicht mehr an die Erbscholtisei gebunden.)
Als Polizeischolz trug er eine extra Kennzeichnung, den Schulzenstab und eine spezifische Schulzenschärpe.
Diese Sitte ist später in Preußen übernommen worden.
"Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 1. Mai vorigen Jahres zu gestatten geruht, daß auch die Schulzen der Provinz Brandenburg, wie die in Schlesien, Schulzenstöcke und rothe, mit den preußischen Landesfarben versehene Armbinden tragen dürfen. Die allgemeine Einführung dieser Stöcke und Binden ... soll dazu dienen, dem Schulzen eine äußere Dienstauszeichnung und hiermit eine größere Autorität bei feierlichen Gelegenheiten, Gemeindeversammlungen und sonstigen Funktionen zu verschaffen … Nach dem Eingange dieser Anzeige werde ich die Stöcke und Binden für den ganzen Kreis fertigen lassen.
Der Landrat" 5.6. 1844 (Tempelhofer Pohlezettel)
Als Dorfscholz wurde er auch mit geheimen Aufträgen betraut. Dann war er zu größter Verschwiegenheit verpflichtet. Er musste stets des Eides der Treue gegen den König eingedenk sein. Auch sollte er "ein christlich denkender, Ordnung und Gerechtigkeit liebender, rechtschaffener, nüchterner, gewissenhafter und standhafter Mann seyn". (s.u. Polizei - Ordnung.) Gemäß §4 der Scholzeninstruktion sollte er ein gesetzter Mann sein, der sich nicht durch Hitze zu übereilten Handlungen hinreißen lässt, sondern mit Gelassenheit ermahnen und strafen; wodurch er sich am sichersten Achtung und Liebe seiner Gemeinde erwerben wird. Königliche Befehle waren sofort zu erfüllen.

Die Dorf –Policey –Ordnung und die Instruction für die Dorf-Scholzen erschienen am 1. Mai 1804 in Breslau.
Der Schulzenstab hatte einen silbernen Knauf, auf dem der Name des Dorfes und des Kreises eingraviert war. Unten ist ein Schulze mit seinem Sohn, der einen Schulzenstab halten könnte, dargestellt.

Ausschnitt, Miniaturen s.o.
Der Stab wurde nur bei Amtshandlungen benutzt und sollte durch Aufstoßen auf den Boden Respekt verschaffen.
„Stock- und Halseisen befanden sich oft im Kretscham" (S. 54, Klotz).
Wer sich dennoch nicht zur Ordnung rufen ließ, war der Beleidigung des Schulzenamtes schuldig und wurde „auf das empfindlichste bestraft“, wie es gemäß dem allerhöchsten „Special=Befehl" von König Friedrich Wilhelm III., dem Mann der Königin Luise, heißt.
(G. Wacke, Dorf-Polizei-Ordnung und Instruction für die Dorf-Scholzen in Schlesien, Würzburg 1971)
Die Scholzen hatten als ausführende Organe zur Verfügung: einen Gemeindeboten, einen Gemeindeschreiber - meist der Schulhalter- und einen Wächter. (Klotz, S.53)
1783, Zimmermann: “Gros=Kniegniz, gehöret zum königlichen Domänen=Amte Rothschlos, ist eine Meile von Nimptsch entfernt, und hat eine evangelische Kirche, Pfarr= und Schulhaus, 13 Bauern eine Wassermühle, 10 Gärtner und 48 Häusler, die meist mit Spinnern (Wollspinnerei) bewohnt sind. Die Zahl der Einwohner ist 584.“
Bei Zimmermann und Knie wurden in diesem Fall nur die reinen Bauerngüter erwähnt nicht die Scholtisei und das Freigut, die einen anderen Status hatten.

 Karte von Quantzendorf aus dem Jahr 1790                                                                           (Qu:Stb. B PK Kartenabt.s.o.)

Gottlieb Hoffmann, der Bruder von Johann Christoph , erwarb 1794 das Gut Quantzendorf für 14 650 Reichstaler preußisch Courant. Es ging später an seine Tochter. eine verh. Pilz.
Dieser Kaufvertrag ist noch im Original vorhanden. 
Vertrag 1794: Carl Friedrich Graf von Pfeil: /: Gottlieb Hoffmann

Eine getippte Fassung der Vertrages folgt hier:

Kaufvertragstext von Quantzendorf 1794
Kund und zu wißen sey hiermit Jedermänniglich insbesondere aber wonöthig, daß heut untenstehenden Tages und Jahres nachfolgende Kauf= und Verkauf=Contract verabredet und geschlossen worden:
Es verkaufet nämlich
1.
Der Konigl. Preuß. Land Rath des Nimptschischen Creyses und Erbherr derer Güther Kleitsch, Dittmansdorff und Haunold, wie auch Vogelgesang und Quantzendorff. Herr Carl Friedrich Graf v. Pfeil letztgenanntes sein in dem Briegischen Fürstenthume und deßen Nimptschischen Creyse belegenes Ritter=Gut Quantzendorff samt dem dazugehörigen Vorwerke, Gebäuden, Gärten, Ackern, Wiesen Waldungen, Jagden und Stellwerck, Teiche, Teichstätten Gräserey, Ober= und Nieder=Gerichten Mühlgerechtigkeiten, Hutungen, Schäferey und Schaf=Trift, Vieh=Zucht mit Kretscham, Scholtzen und übrigen angeseßenen gegenwärtigen und abwesenden Untherthanen, nebst allen ihren Schuldigkeiten, Robothen [Dienstpflichen, d. VF.] Zinßen, Diensten, Ehrungen und Nutzbarkeiten, wie solche immer Nahmen haben können und mögen, überhaupt mit allen und jeden Nutzungen und Regalien, Recht und Gerechtigkeiten, so wie selber Herr Verkäufer und alle vorhergehenden Besitzer genutzet und beseßen, oder halten und besitzen und gebrauchen können, alles nach Inhalt der vorhandenen Uhrkunden und Dokumente mit Nutz} und Beschwerungen in seinen richtigen Reinen und Gräntzen nach zu forderst Allerhochst erhaltener Concession d.d. Berlin den 8tem Maii 1794. An den ehemaligen Lehn=Guths= Besitzer zu Heidau bei Stiegau Herrn Gottlieb Hoffmann, voritzt in Groß Kniegnitz wohnhaft um und für ein richtig behandeltes Kauf-Pretium von Vierzehn Tausend Fünf Hundert Rthlr: Kongl. Preuß. Courant Geldes nach dem Müntz=Fuß vom Jahre 1764 und Ein Hundert Fünfzig Rthlr: Schlüssel=Geldes in den erwehnter Muntz=Sorte dergestalt und also daß

2.
Herr Kaufer bey der Natural Tradition des Guthes serwohl das Schlüßel Geld derer 150 Rthlr in baarem zu erlegen zu gleicher Zeit aber auch zum Angelde … 6000 rthlr entweder in baarem, oder in anuarähnl. (schlecht leserlich) Obligationen zu berücksichtigen, das Residium pretii
von --- 85oo---Summa :14500 rthlr
hingegen, Termino Weynachten e.a. nebst Zinsen zu4 ½ pro Cent gerechnet, deren Lauf vom 25ten Martii e.. angehet in Richtigkeit zu setzen, sich verbindet.

3.
Wird pro Termino traditionis naturalis dieses Guthes der 30te May e.. festgesetzet und dem Käufer daßelbe mit allen demjenigen, wie sich solcher Termino den 25ten Martii c. a. nebst alem in dem Scheunen und Ladens vorhandenen gewesenen Beständen befunden, und welche da er Monaths=Schluß pro Mense Martii e. des näheren noch erweiset übergeben und gewährent.
Biß zu eben diesem Termino 25ten Martii c.a. genüßet also
4.
Herr Verkäufer auch alle und jede Reveniiers vom Guthe, und traget biß dahin auch alle Lasten und Onera, wohingegen von der Zeit an dem Herrn Käufer der Glenß sämtl. Guthes= Nutzungen zu= und ihm alle und jede zu berichtigende Onera zu Last fallen.

5.
Werden sämtliche Vieh=Corpore und With=schafts= Geräthschaften dem Herrn Kaufer nach einem verläufenden Theiles an zu fertigen und unterschriebenen Inventario so wie die Untherthanen nach vorfindlichem Seelen=Register übergeben, wobey jedoch in Ansehung der Schaaf=Herde bestimmt wird, daß, da die zum Guthe gehörige Schaaf=Herde biß anhero mitdenen Heerden des ehemals beseßenen Guthes Groß=Wilckau und Vogelgesang vereiniget

gewesen und sich noch combinieret befindet, so daß diese drey gedachten Schaaf=Heerden nun eine Heerde zusammen ausmachen, hiervon das 3/13tel zum Guthe Quantzendorff
gehörig ist, deren Theilung aber füglich nicht eher den Termino Trinitatis e. vorgenommen werden kann, so dann bei deren Vollziehung Herr Käufer das ihm gebührende 3/13 Theil erhalten muß, auch von Termino 25ten Martii c. an. alle Nutzungen daran zu ziehen, dahingegen aber zu denen Kosten und Ausgaben so viel bei zu tragen hat, als auf diese 3/13 ausfallen.
6.
Erhält Herr Käufer Fundum liberum von dem Herrn Verkäufer gewähret in welcher Absicht letzterer den erforderlichen Hypothequenschein zu besorgen und beizubringen nicht ermangeln wird, dahingegen entbindet sich der
7.
Herr Verkäufer von aller Evictions Leistung in Ansetzung der Realitäten dieses verkauften Guthes Quantzendorff und verpflichtet sich
8.
Sämtliche zu diesem Guthe gehörige und vorhandene Uhrkunden und Dokumente so wie alle gerichtliche Acta nebst Seelen=Register sub Specificatione bona fide an herrn Käufer zu übergeben und auszuhändigen. Da auch
9
Verschiedene Guthes=Unterthanen an den Herrn Verkaufer annoch Capitalien schuldig, von welchen dem Herrn Käufer eine Nachweisung zugestellt werden soll und so machet sich Letzterer anheischig diese Capitals=Schuldner binnen Jahr und Tag zur Rückzahlung derselben anzuhalten oder gegen Erhaltung deren Cession selbst spätestens Termino Johannis Babtista 1795 berichtigen und abführen zu wollen. Was

10.
Die Kauf=Verzinsungs und gerichtliche Confirmations, sowie andere diesen Kauf betreffende Posten anbelanget, so haben sich beiderseits contrahierende Theile dahin vereinbaret, solche gemeinschaftlich, mithin zum Halbscheid zu tragen, wohingegen

11.
Diejenigen Kosten, nebst die Consession zum Ankaufe des Guthes angehen von dem Herrn Käufer ganz alleine berücksichtigt werden. Beide Herren Contrahenten begeben sich so dann
12.
Allen und jeder gegenwärtig am Kauf=Contracte entgegen rechtliche Auskünfte, Einwendungen und Behelfe sowie solche nur irgend erdacht und genennet werden können und mögen, insbesondere aber deren Einwände der Verletzung unter oder über der Helfte wohlbedächtig und ausdünklich, worauf denn selbige gegen wärtiges über vorstehenden Kauf= und Verkauf=Contrakt errichtete und in duplo ausgefertigte Instrument mit Ihrer eigenhändigen Nahmens=Unterschrift und Beydrückung ihrer Pettschaften corroborieret [schlecht leserlich- ist connotieret gemeint?] haben.

So geschehen Kleitsch den 14, Juni 1794.
Daß beide vorbenannte Contrahenten, der hochgr. Ehren Herr Carl Friedrich Graf von Pfeil auf Kleitsch und Herr Gottlieb Hoffmann fur mir untenstehendem Justiz=Commissario imd Notario publico vorgesetzten Kauf= Contrakt mit meiner Zuziehung am 28.p.m. errichtet und geschloßen, auch beyde diese persönlich mir bekannten Contrahenten gegenwärtiges von mir darüber verfertigtes und behörigermaßen revidiertes Instrument nach vorgängiger genauer Durchlesung und Anerkennung deßen Innhaltes heutigen Tages durch eigenhändige Beifügung ihrer Nahmens= Unterschriften und Vordruckung ihrer Pettschaften vollzogen wird hiermit unter Vordruckung des Notariatssiegels so wie meiner und derer requirierten Zeugen Nahmens= Unterschriften attestieret. So geschehen Kleitsch den 14 Juni 1794
Christian Streckenbach

Konigl. Justiz=Commissarius und Notarius publicus des Brel.Ober –Amts Regierungs=Departements

J. Neugebauer
Pastor in Dittmansdorf als Zeuge
Johann Christoph Hoffmann als Zeuge

Verkäufer war Landrat Carl Friedrich Graf von Pfeil, der erfolgreich mit Gütern handelte.

 

Er besaß 1780 neben Gr. Wilckau, Vogelgesang, Baumgarten, Jexau und Anteil Neudeck.

Auf dem Bild ist der Landrat des Kreises Nimptsch mit seiner Familie um 1780 dargestellt, ―wohnet in Gr. Wilkau―. Er wurde 1786 in den Grafenstand erhoben. Ebenfalls befindet sich auch der Sohn mit dem Buch in der Hand im Bild.
Dieser war der spätere Justizrat des Nimptscher und Strehlener Kreises.
Dankenswerterweise wurde dieses Bild für diese Chronik durch die Familie von Pfeil freigegeben.
Als Zeuge unter diesem Kaufvertrag von Quanzendorf siegelte Johann Hoffmann mit dem „H" und der Sternenkrone. siehe oben)

 
Einige Vergleiche:
1769 kauft Ignatz Wilhelm von Senitz für 16 750 Gulden reinl. oder 11 116 Rthlr schwer Courant das Gut Mallschau, südlich von Prauss gelegen.
Goethe als Geheimer Rat hat um diese Zeit ein Jahreseinkommen von ca. 1700 Talern. (ohne Nebenverdienst aus weiteren Aufgabenbereichen und Einnahmen aus literarischer Tätigkeit)
Goethe meinte, dass 2000-2200 Taler in allen mittleren Städten Deutschlands ausreichen für ein auskömmliches Leben.
1748 in Berlin
Der Wochenlohn eines Berliner Arbeiters lag zwischen einem und zwei Talern.
Ein Pfund Kuhfleisch kostete 1 Groschen (1Taler =24 Groschen, in Preußen);
ein Pfund Butter 10 Groschen,
eine Henne 14-16 Groschen,
eine Ente 16 -30 Groschen;
ein Pfund Schmalz 10 bis 11 Groschen,
Schweinefleisch 6 Groschen,
ein Paar Stiefel 10 bis 17 Taler (Qu: „Der Roggenpreis und die Kriege des Großen Königs―)
1780 wurden Gr. Wilckau und Neudeck zusammen mit 40 000 Rthl. gehandelt.

Wie so oft in den Jahren zuvor stehen 1790 preußische Truppen in Schlesien. Es ist die Zeit, als die „Reichenbacher Konvention“ geschlossen wurde.
Russland hatte sich nach dem russisch-osmannischen Krieg den Zugang zum Schwarzen Meer gesichert und die Krim erobert.
Das osmannische Reich war weiter zurückgedrängt worden. Minister und Gesandte aus Preußen, Österreich, Russland, Polen, England und Holland weilten in der niederschlesischen Kreisstadt Reichenbach. Sie alle warteten, dass Selim III. das Friedenstraktat unterzeichnete, was er 1791 tat. Die anwesenden Mächte garantierten, das Weiterbestehen der osmanischen Monarchie.

Was wird Johann Christoph Hoffmann davon erlebt haben? Gewußt hat er es sicher.

Goethe vom Weimarer Herzog, der ja General in preußischen Diensten war, nach Schlesien beordert (eingeladen), schrieb aus Schlesien am 10. August 1790 an Herder in Weimar:
„Seit Anfang des Monats bin ich nun in diesem zehnfach interessanten Lande…und finde, dass es ein sonderbar schönes, sinnliches und begreifliches Ganzes macht."
Und später kurz vor seiner Rückreise:
"Nun sind wir wieder hier in dem lärmenden, schmutzigen, stinkenden Breslau (der Gestank kam von den Weißgerbern herüber zu Goethes Hotel), aus dem ich bald erlöst zu sein wünsche."
Goethe hatte Heimweh nach seiner Weimarer Idylle, denn der große weite Kreis Schlesiens hat zwar seine Vorzüge wie er meinte, aber gerade in „einem kleinen (Kreise) wirkt man sicherer und reiner, der Abdruck unseres eigenen Geistes kommt uns geschwinder entgegen."  (H.Piontek, Goethe unterwegs in Schlesien).
Preußen beginnt besonders unter dem Bergrat Reden die Montanindustrie in Schlesien zu fördern.
Als Bergrat besuchte auch Goethe in Oberschlesien die Friedrichsgrube zu Tarnowitz, die Graf Reden in preußischen Diensten so gut entwickelt und schrieb ins Gästebuch der Knappschaft:
" Fern von gebildeten Menschen, am Ende des Reiches, wer hilft euch Schätze zu finden und sie glücklich zu bringen ans Licht?
Nur Verstand und Redlichkeit helfen, es führen die beiden Schlüssel zu jeglichem Schatz, welchen die Erde verwahrt."
Andrerseits gesteht Goethe zu:
„An Reden haben wir einen sehr guten Gesellschafter“.
So scheint er doch nicht ganz fern von gebildeten Menschen gewesen zu sein.

1807 hatten Napoleons Truppen die Stadtmauern von Breslau geschliffen.

Truppen des Rheinbundes erobern Breslau (Quelle Via Regia- s.o. und Bildnachweis.)

Auch aus Nimptsch sind napoleonischen Zerstörungen bekannt. Von ihm wurde das „Herzogtum Warschau" errichtet. So versuchte er Preußen und Rußland zu schwächen. Andrerseits wurde dadurch das nationale Denken auf polnischer Seite erheblich gestärkt:
“ Schon 1808 formulierte der Rektor der Krakauer Akademie Kollataj:
Polen setze seine Hoffnung auf Napoleon, und behauptete:
Deutsche könne man schließlich nicht dort suchen, “wo es keine gibt und auch niemals welche gab.“ (M. A. Hartenstein, Die Geschichte der Oder-Neiße- Linie, S.29.)


Auch Nimptsch wurde mehrmals geplündert.
1807 wurde Breslau von den Truppen des Rheinbundes bis 1808 besetzt gehalten.
Da Breslau jedoch in den Folgejahren kein französisch besetztes Gebiet war, konnte sich hier ein Ort des preußisch-russischenWiderstandes gegen Napoleon entwickeln.
1808 wurde in Preußen eine neue Verwaltungsreform eingeführt.
1810 am Martinstag wurden die persönlichen bäuerlichen Unfreiheiten aufgehoben, was für Hoffmanns nicht viel änderte, da sie freie Bauern waren.
Die napoleonischen Säkularisierungen von Kirchengut wurden im Säkularisationsedikt von 1810 durch Friedrich Wilhelms III. in Schlesien fortgesetzt. Seine Schwester erhielt z.B. das Klostergebäude von Kamenz und die Humboldts das alte Bischofgut Ottmachau.
Friedrich Wilhelm III. erließ den „Aufruf an mein Volk" von seiner Residenz in Breslau aus und stiftete das „Eiserne Kreuz" als preußische Kriegsauszeichnung. Der preußische König Friedrich Wilhelm III. hatte sich zeitweise in seine 3. Residenz Breslau zurück gezogen.
Schon 1813 ging von Breslau das Signal zur Erhebung gegen die Franzosen aus.
In Breslau wurde unter Major Lützow das Lützowsche Freikorps gebildet.
Der Ururgroßvater meiner Großmutter (Karl Gottfried Haessner) folgte dem Aufruf.

Sein Bild ist gezeichnet worden 1813/14, während er als Arzt in den Befreiungskriegen aktiv war.

 Haessner, Karl

In diesem Haus in Breslau wurden die Freiwilligen der Befreiungskriege ausgerüstet.

Nach Napoleons Niederlage wurde Polen wiederum unter Preußen, Rußland und Österreich aufgeteilt.

Deshalb emigrierten viele Polen und in den Jahren 1830, 1846, 1848 und 1863 sind Aufstände zu verzeichnen.


Johann Christoph Hoffmann machte sein Testament, denn der Typhus grassierte im Land und in der Familie. 

Abschrift der Sterbeurkunde von Johann Christoph Hoffmann

Nur zwei Kinder haben diese „epidemische Krankheit" überstanden.
Typhus nannte sich damals noch „hitziges Fieber".
Gefährdet waren Milchbauern insbesondere durch die noch nicht pasteurisierte Milch.
Das Freigut wurde mit seinen 3 freien Hufen öfter erwähnt (1686, 1719, 1814).
Noch in einem Schreiben vom 18.03.1817 an das Domänen- und Justizamt in Rothschloss wird angeführt, dass das Freigut sich seit fast 300 Jahren in der Hoffmann’schen Familie befindet. Da ist also die mütterliche Linie Gebauer einbezogen worden.
Das Freigut von Gregor Hoffmann blieb also über den 30-jährigen Krieg in der Familie Hoffmann bis 1906 erhalten.
Dann kaufte es der Rittergutsbesitzer Heinrich Rohde von Alexander Hoffmann.
Die Erbscholtisei ging dann an die Familie Naether (mit Hoffmanns verwandt) und 1846 an Franz Hoffmann über, der sie 1849 an Eleonore Hoffmann verkaufte.

Bis 1841 existierte das Domänenamt Rothschloß, dann wurde über das königliche Rentamt verwaltet, sofern die Bauern nicht selbst ihre Bauerngüter übernahmen.

In den Grundbuchakten werden"Wiesen im Rothschlosser Teich" erwähnt.
Wie kann es „Wiesen im Rothschlosser Teich" geben?Qu:Stb.B PK Kartenabt.s.o.)  

Die Teiche waren ja künstlich angelegte Karpfenteiche (Teichwirtschaft des Herzogs).
Man konnte sie stauen. Auf obiger Karte von 1824 ist sichtbar, dass der Teich von Rothschloss zur Wiesenfläche wurde. Der Flurname aber lebte wie immer länger. Die Flurkarte von 1750 zeigte noch den Teich.
Die Wiesen des Herzogs lagen rechts der Lohe.
Es waren die Schlossteich-Wiesen.
Links der Lohe gehörten Wiesen, wie oben gezeigt, nach Heidersdorf (s.o. am Lindwurmgraben).
1844 sind bei einem Verkauf durch die Famile Hoffmann (Gut Nr. 23) vom 19.Juni „die Wiesen im Rothschlosser Teich (des Herzogs Wiesen) von ca. 1 Morgen Flächeninhalt vorbehalten“ worden, nämlich beim Grundbuch der Familie Hoffmann (Nr. 33) in Gr. Kniegnitz verblieben. Sie wurden nicht mit verkauft.
1845 führte Knie einen Wilhelm? (-urkundlich nicht bekannt!) Hoffmann als Besitzer der Freischoltisei ohne Jurisdiktion an. Die Rechtssprechung war zu dieser Zeit (Preußen) nicht mit der Erbscholtisei, sondern mit dem Freigut verbunden!
Wilhelm? Hoffmann, möglicherweise Vater? von Franz Hoffmann, könnte Nachfahre von Gottfried Hoffmann (Bruder von Gottlieb Hoffmann), der schon 1710 Erbscholz war, gewesen sein. Aber diese Daten sind nicht gesichert.
1845 wurden bei Knie in Gr. Kniegnitz Schule und Lehrer, ev. Kirche und eine Begräbniskirche sowie 2 Leineweberstellen, 40 Handwerker, 12 Händler und Schieferbrüche genannt.
Die Einwohnerzahl war mit 901 Evangelischen, dazu 13 Katholischen beziffert, deren Kirchort Rothschloß war.
Noch 1849 waren die Hoffmänner neben der Wiesenpacht im Rothschlosser Teich durch Fuhrdienste von Steinsalz (s. in dieser Arbeit, wo die Salzfuhrzinsen erwähnt werden)unter der Rubrik „onera perpetua" (dauernde Lasten oder feiner: laufende Ehrungen) belastet. Solche Abgaben stammten aus ältester Zeit (Schölzel, S.33)