Schlesische Stammlinie der Familie Hoffmann

Exkurs zum Wappen

Das Hoffmannsche Siegel und das Siegel von Gr. Kniegnitz gehen verändert ins Hoffmannsche  Wappen ein.

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Siegel von Johannes Hoffmann aus dem Jahr 1698      Dorfsiegel Gr. Kniegnitz um 1700

Mit diesem Siegel bestätigte der Erbschulze von Gr. Kniegnitz die Urkunden.

Vergleiche in der Helmzier des Wappens den das Herz von Gr. Kniegnitz tragenden Jüngling. Er trägt nun ein Herz, in dem sich drei Rosen (Symbole für das blühende Geschlecht) befinden. Die Rosen kamen in der Zeit der Gegenreformation auf. Die ursprünglichen Eicheln von Groß Kniegnitz, die auf die Verbindung nach Nimptsch (siehe die Eicheln im Nimptscher Wappen) verwiesen, sind verschwunden. Dieser Wechsel war damals häufig, auch in Nimptsch (Schölzel).

Die drei Ähren im Hoffmannschen Wappen weisen auf die bäuerliche Tradition der Familie

Ob der Halbbogen im Wappen vor Johann Hoffmann ursprünglich auf den Zobtenberg hinwies, ist nur zu vermuten.

Wir hätten dann eine schöne Wappenbildung, die die konkrete Landschaft und den Stand klar angibt.

Die Pfeile, die später ins Wappen kamen, sind ebenfalls dem Dorfsiegel von Gr. Kniegnitz und einem anderen Wappen entlehnt. Vielleicht weisen sie auf in diesem Gebiet vorhandene Bogenschützen hin. [In Gr. Kniegnitz wurden frühe Pfeilspitzen gefunden; 1283 CDS Urk.Nr.39 werden Bogenschützen in Kittellau , einem Nachbarort, erwähnt].
Das auf späteren Familiensiegeln erscheinende „H"auf einer Helmdecke mit einer Sternenkrone geziert (s. unten), zeigt einen Wappenbildungsversuch der nächsten Generation, der persönlicher gestaltet sein sollte und den aufstrebenden Charakter der Generation nach dem 30 jährigen Krieg darstellen wollte.
Im eingetragenen jetzigen Wappen der Familie Hoffmann wird der Halbbogen als Sonne interpretiert, die dem Geschlecht immer scheinen soll.
Hier ist also der personale Bezug weiter bedacht, wie es schon früher einmal versucht wurde.
Die Wappenfarbe rot/gold ist in Schlesien neben schwarz/gold am häufigsten zu finden.
Im vorliegenden Fall weist das „Rot" des Wappens auf das Gerichtsrecht hin.

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