Schlesische Stammlinie der Familie Hoffmann

Gr. Kniegnitz , Kirche innen

 Unterschrift unter seinem Testament

Johann (Hans) Hoffmann 

 *1.10.1641 in Gr. Kniegnitz
+8.12.1719 in Gr. Kniegnitz
°° 23.11.1666 in Senitz
Maria Hildebrand * 25.09.1650 in Senitz
+11.03. 1704 in Gr. Kniegnitz

Er war Erb- und Gerichtsscholz in Groß Kniegnitz.
Bei der Trauung hieß es: „Hans Hoffmann, Gregor Hoffmann’s Erb- und Gerichtsscholzen ehelich ältester Sohn und Jungfrau Maria Hildebrand, weiland Melchior Hildebrands gewesene einzige Tochter".
Aus dieser Ehe gingen 14 Kinder hervor. ( 8 Söhne und 6 Töchter).
Neben der Erbscholtisei pachtete er 1678 von Pfr. Steinmetz die Gr. Kniegnitzer Pfarrwiedemuth von 2 Huben. (Die Pfarrwiedemuth ist das Pfarrgut. Die Pacht finanzierte den Lebensunterhalt des Pfarrers mit und war an ihn zu leisten.) Oft waren die Pfarrgüter bei Adelsgütern in Adelsbesitz übergegangen. In einem Bauerndorf wie Kniegnitz aber war die Pfarrwiedemut noch im Besitz des Pfarrers.
Noch war Groß Kniegnitz evangelisch.
„Die niederschlesischen Kleinherzogtümer Liegnitz, Brieg und Wohlau gelangten erst mit dem Ableben des letzten Piasten 1675 unter unmittelbare böhmisch österreichische Landeshoheit.“ (H. Gumtau, Das Entwicklungsbild eines schlesischen Dorfes, Holzner 1953) Mittelbar aber herrscht die österreichische Krone von Wien aus mit der „Schlesischen Kammer" (1557/8), die der „Böhmischen Kammer" (seit 1526) unterstellt war und die Kammergüter verwaltete.
In den „Böhmisch-Schlesischen Herrschaftsakten 1526-1749" und in den Akten der „Böhmischen Hoffinanz 1526 – 1749" fänden sich nach den Auskünften der Wiener und Prager zuständigen Archive keine Erwähnungen von Gr. Kniegnitz und Senitz.
Bis 1675 hatten die Piasten die Aufsicht über die Kammergüter. Danach wurde das schlesische Lehen eingezogen. Es war erloschen.
Kaiserliche und katholische Adelige und Beamte traten nun in diese Funktionen ein.
1697 war Matritzke, Schütz genannt, "Ambtsverwalter derer beyden Ämter Strehlen und Teiche", später Rothschloß (s. Qu. bei Urban).

Die Zeit der Gegenreformation war im Gange.
Von 1702 bis 1707 wurde die Kirche von Gr.Kniegnitz katholisch.
Noch um diese Zeit wirkte der Wertewandel des 30 jährigen Krieges nach.
Als der kath. Pfarrer Jeske von Gr. Kniegnitz um 1704 das Brautexamen (also die
Befragung der Braut, ob sie noch Jungfrau sei), wieder einführen wollte, stieß er auf
großen Widerwillen und konnte sein Vorhaben nicht verwirklichen.
Danach kommt die Kirche durch die Altranstädter Verträge (1707) wieder in evangelische
Hand.
In der Altranstädter Konvention wurden Gr. Kniegnitz und Senitz als evangelische
Kirchorte erwähnt und die Kirchen an die Evangelischen gemäß Order von Kaiser Joseph I. wieder übergeben. Joseph I. hatte sich nach verloren Schlachten gegen Karl XII. dazubereit erklären müssen.

Das Freigut (3 freie und 2 dienstbare Hufen) erhielt Johanns jüngster Sohn Gottlieb.
1710 hatte sein Sohn Gottfried die Erbscholtisei (2 ¼ freie und 2 ½ dienstbare Hufen).
Die Kniegnitzer Erbscholtisei lag gegenüber dem Kretscham (so bereits 1459 erwähnt).
Laut Testament von 1719 war Johann Hoffmanns völlige Verlassenschaft in bar:
13 524 Taler 64 Silbergroschen.
Sein Testament ist in Abschrift vorhanden.
Begraben wurde er am 12.12.1719.
Seine Beerdigung kostete 16 Taler, 55 Groschen und 66 Heller.
Er wurde mit Gesang der Schulkinder beerdigt.

Johann Hoffmann sprach den kaiserlichen (Österreich) Vertreter “Friedrich Anton Pauer (s. u..), Röm. Kaiserl. Maj. Ambtsverwaltern und Rentmeistern“ in Rothschloss (Amt Teich) mit “unserm gutten Freunde“ an.
Am 14. April 1719 berichtete Friedrich Anton Pawer (Pauer) vom Amte Teich auf die demgemäß erlassene Verfügung der Kammer (kaiserlich-österreichische Güterverwaltung) vom 24. März (praesent 31.), bei dem Amte Teich sey das Laudemium nur von dem Gebauerschen Gute zu Steinkirchen, dann auf den unter vormaliger Verwaltung veräußerten Mühlen und einigen Kretschamen radicirt (verwurzelt) und erhoben worden und zehn Procent vom Kaufgelde.
Auf die anderen Freihufen jedoch sey im Amte Teich kein Laudemium radicirt, sondern es würden bei der Veränderung der Besitzer wie bei den robothsamen Hufen oder Gütern von jedem Thaler Kaufgeld 4 ½ Heller Reichgeld entrichtet (also wenig über ein Procent). Über dieses zinse jede freie Hufe nebst den gewöhnlichen Erbzinsen noch einen Floren Steinsalzfuhrenzins, sey auch die Mühlsteine umsonst herbeizuführen und die sieben sogenannten Kleinfischer zu salarieren schuldig“. (Stenzel, S.20ff.)

„Unter Laudemien oder Lehnware versteht man das, was dem Lehnherren vom Lehnsträger bei der Investitur für die Gewährung des Lehns zu leisten oder zu entrichten ist.“ (Stenzel, S. 1ff.)
Es war schon Einiges abzuliefern. Der Adel aber hatte Steuerprivilegien.
1675 nach dem Tode des letzten Herzogs wurde das schlesische Lehen eingezogen.
1685 war das Bauerndorf Gr. Kniegnitz schon Kämmereidorf.
Es unterstand also der Böhmisch/Schlesischen Kammerverwaltung.